Stand der Dinge

Der Streit über die Fernwärmepreise in Olching und die Vertragsgestaltung der Fernwärmekunden mit der Gemeinde Olching geht bis in den September 1999 zurück. Ausgehend von einer Einzelaktion im Jahre 1999 wurde im Jahr 2001 die Bürgervereinigung Schwaigfeld unter anderem mit dem Ziel gegründet auf die Gemeinde Olching politischen Druck auszuüben, um angemessene Preise für die Versorgung mit Fernwärme im Schwaigfeld zu erreichen.

Die politische Einflussnahme in den ersten Jahren führte jedoch zu keinerlei Einlenken bei der Gemeinde Olching.

Da Michael Metschkoll für das Jahr 2005 sich weigerte die Nachzahlung zu bezahlen und die Erhöhung der Abschlagszahlungen ablehnte, klagte die Gemeinde Olching vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck die Preiserhöhung ein. Das Urteil der ersten Instanz gab der Gemeinde recht. Nach der eingelegten Berufung ruhte das Verfahren und wurde bis heute nicht wieder aufgenommen.

Neuen Schwung bekam die Auseinandersetzung auf gerichtlicher Ebene im Jahre 2009 als sich herausstellte, dass die Fernwärmepreise für die Versorgung von Mehrfamilienhäusern untragbar sind und die Hausverwaltung Riedl sich gegen diese Preise gerichtlich wehren möchte. Es wurde daher eine Klage entworfen, in der die Gemeinde Olching aufgefordert wird, auf die Grunddienstbarkeit zu verzichten und festgestellt werden soll, dass die Preise in dieser Höhe von den Bürger nicht geschuldet werden. Daneben wurden weitere vertragliche Bedingungen aufgegriffen, wie das Verbot regenerative Energien zu verwenden und die Vertragslaufzeit von zehn Jahren.

Mit dieser Klage wird das gesamte Spektrum der Rechtsfragen im Bereich der Fernwärme Olching angesprochen. Dies sind im Einzelnen:

  • Herr Riedl hat mit der Gemeinde Olching einen schriftlichen Wärmelieferungsvertrag geschlossen. Einen solchen schriftlichen Vertrag hat Herr Metschkoll nicht unterzeichnet.
  • Die Grunddienstbarkeit, die von der Gemeinde Olching von Herrn Riedl verlangt wurde, ist gegenüber der früheren Version von Herrn Metschkoll zum Nachteil der Fernwärmekunden gestaltet. So fehlen beispielsweise entsprechende Kündigungsrechte, wenn die Gemeinde die Kunden nicht mit Fernwärme zu marktüblichen Preisen versorgt.
  • Bei Herrn Riedel geht es um Mehrfamilienhäuser, bei Herrn Metschkoll um ein Einfamilienhaus.
  • Gemeinsam beiden Klägern ist, dass sie sich gegen die überhöhten Preise wenden, die Vertragslaufzeit angreifen und eine Löschung der Grunddienstbarkeit verlangen.


Die Klage wurde der Gemeinde im Entwurf zur Stellungnahme Anfang Januar 2011 zugeleitet. Mit Schreiben vom 18.02.2011, eingegangen am 23.02.2011, hat die Gemeinde nach acht Wochen mitgeteilt, dass aufgrund der marktüblichen Preise die Gemeinde sich zu keinen weiteren Schritten veranlasst sieht.

Chronologie

Im Folgenden finden Sie eine Prozeßchronik mit den wesentlichen Stationen und unseren Schriftsätzen. Die Stadt Olching hat mit Schreiben vom 04.10.2011 die Veröffentlichung ihrer Schriftsätze abgelehnt.

  • 02.01.2011: Zuleitung der Klage an die Gemeinde zur Stellungnahme. Die Gemeinde hat eine Antwort für den 18.02.2011 angekündigt.
  • 23.02.2011: Zugang eines Schreibens, datiert vom 18.02.2011, der Gemeinde, dass weitere Schritte seitens der Gemeinde abgelehnt werden.
  • 30.03.2011: Eingang der Klage beim Landgericht München II
  • 20.07.2011: Klageerwiderung der Stadt Olching
  • 23.09.2011: Erwiderung auf die Klageerwiderung
  • 22.03.2012: Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München II (Ursprünglich 08.12.2011: Auf Antrag der Beklagten auf den 12.01.2012verlegt. Aufgrund der Einbringung des Fernwärmebetriebs in die Energieversorgung Olching GmbH durch die Stadt Olching musste die Klage umgestellt werden und der Termin wiederum auf den 22.03.2012 verlegt werden.) Hier finden Sie den Terminbericht.
 

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