Reaktionen der Kartellbehörden

Das Bundeskartellamt hat in einem Schreiben vom 12.02.2011 geantwortet und sich sehr positiv über unsere Informationen geäußert. Zuständigkeitshalber muss das Verfahren jedoch an die Bayersiche Landeskartellbehörde abgegeben werden.

Die Antwort des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 17.02.2011 bezieht sich auf die Untersuchung des Bundeskartellamts und möchte diese abwarten.

Antrag an das Bundeskartellamt 01/2011

Nachdem die Bürgervereinigung Schwaigfeld (BüSch) nun seit mehr als 10 Jahren die Preisgestaltung der Fernwärme kritisiert und in dieser langen Zeit immer noch kein Angebot der Gemeinde gemacht wurde, haben wir uns entschieden - zusätzlich zum 2. Gerichtsverfahren - das Bundeskartellamt um eine Überprüfung der vertraglichen Situation/Preisgestaltung zu bitten.

Mit Schreiben vom 31.01.2011 haben wir beim Bundeskartellamt beantragt, das Verhalten der Gemeinde und deren Lieferanten unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen.

Aus unserer Sicht sind dies die Hauptprüfpunkte:

  • Der Preis für die Versorgung mit Fernwärme liegt bei über 115 % der Preise für vergleichbare Mehrfamilienhäuser im Bundesdurchschnitt. Bei Einfamilienhäusern wurden Preisdifferenzen bis zu 41 % festgestellt.

  • Die von der Gemeinde vorgenommene Preisgleitung orientiert sich am Ölpreis, obwohl weder Gas noch Öl zur Fernwärmeerzeugung eingesetzt werden.

  • Auch der Grundpreis, der die Gegenleistung für die Errichtung des Fernwärmenetzes darstellt und damit Abschreibung und Verzinsung repräsentiert, ist mit einer Gleitung versehen.

  • Die hohen Investitionskosten verhindern, dass Bürger kurzfristig andere Energiequellen nutzen können, soweit Sie von der Gemeinde überhaupt zugelassen sind.

Die Situation in Olching, gerade auch im bundesweiten Vergleich, haben wir in beiliegenden Studie für das Bundeskartellamt zusammengestellt.

Das gesamte Antrag kann hier eingesehen werden: Kartellantrag

In einem Antwortschreiben vom 11.02.2011 hat das Bundeskartellamt sich sehr angetan über unseren Antrag und dessen Qualität geäußert und die martbeherrschende Stellung der Gemeinde Olching als Lieferant der Fernwärme bestätigt. Der Antrag ist jedoch zuständigkeitshalber von den Landeskartellbehörden zu bearbeiten.

 

 

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